Brandschutzhelfer-Ausbildung gemäß DGUV 205-023

Unser nächster Termin: 14.05.2024

Informationen

Nächster Termin14.05.2024
OrtOberer Renngrund 37
74889 Sinsheim
UhrzeitVon 9:00 Uhr - ca. 12:00 Uhr
Seminargebühr75,00 € p. Person (zzgl.19% MwSt.)
Getränke während der Kaffeepause sind im Preis enthalten.

Ihre Ansprechpartnerin:

Alexandra Dentz
Geschäftsführerin SFC Brandschutz GmbH

07261 / 40 77 6 – 70
brandschutz@sfc-group.de

Seminarinhalte

9:00 Uhr - 09:15 Uhr

  • Begrüßung

9:15 Uhr - 10:30 Uhr - Theorie Block 1. und 2.

1. Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das „Aushängen“
  • Alarmierungswege und mittel
  • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und  Gesundheitsschutzkennzeichnung“

10:30 Uhr - 11:00 Uhr - Theorie Block 3, 4 und 5

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4. Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • Thermische Gefährdungen (z.B. Wärmeausstrahlungen)
  • Mechanische Gefahren (z.B. durch herumfliegende Teile)
  • Besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

5. Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtung ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

11:00 Uhr - 12:00 Uhr - Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräten und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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